Rechtsprechung
RG, 04.11.1943 - 3 C 311/43 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Eine Mutter, die ihr uneheliches Kind etwa eineinhalb Stunden nach der Geburt vorsätzlich tötet, ist nur ganz ausnahmsweise anders als nach dem § 217 StGB. zu beurteilen. Es müssen dann besondere Umstände vorliegen, die ergeben, daß die Täterin die Tötung nicht nur in ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 77, 246
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83
Würdigung der Aussage eines Zeugen, der ohne Berufung auf sein …
Ob das der Fall ist, richtet sich nach der tatsächlichen Abstammung ohne Rücksicht auf den bürgerlich-rechtlichen Status (…Jähnke in LK, 10. Aufl. § 217 Rdn. 4;… Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl. § 217 Rdn. 2;… Eser in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 217 Rdn. 3;… Maurach/Schröder, Strafrecht Bes. T. Teilb. 1, 6. Aufl. § 2 IV c 3 a; vgl. auch RGSt 77, 246). - BGH, 21.03.1952 - 2 StR 775/51
Erwürgung, Erschlagung und Misshandlung weiblicher Häftlinge während des …
Vielmehr genügt es, dass die Ausführung der Tötung dem Opfer körperliches oder seelisches Leiden von einer Stärke oder Dauer bereitet, die nicht erforderlich ist, um den Tod herbeizuführen (RGSt 77, 246, 248; 77, 41, 45).